Rechtsanwalt Dr. Drees · Arbeitsrecht
KI-Systeme verändern Arbeitsabläufe, Entscheidungen und Datenverarbeitung. Betriebsräte sollten deshalb Technik, Einsatzszenario und Rechtsfolgen gemeinsam

KI-Systeme verändern Arbeitsabläufe, Entscheidungen und Datenverarbeitung. Betriebsräte sollten deshalb Technik, Einsatzszenario und Rechtsfolgen gemeinsam betrachten.
Der Begriff KI allein sagt wenig über die betriebsverfassungsrechtliche Bewertung aus. Maßgeblich sind konkrete Funktionen und Nutzungsszenarien.
Besonders relevant sind Systeme, die Beschäftigtendaten auswerten, Empfehlungen erzeugen, Leistungen bewerten oder Entscheidungen vorbereiten.
Sie kann Zweckbindung, Transparenz, menschliche Kontrolle, Datenquellen, Protokollierung, Qualitätskontrolle und Verfahren für Modelländerungen regeln.
KI-Produkte verändern sich schnell. Betriebsräte sollten deshalb nicht nur eine einmalige Freigabe diskutieren, sondern ein Verfahren für neue Anwendungsfälle, Updates und wesentlich geänderte Funktionen vereinbaren.
Für die Betriebsratsarbeit ist entscheidend, welche Aufgabe eine KI-Anwendung tatsächlich übernehmen soll. Ein Werkzeug zur Erstellung eines Textentwurfs wirft andere Fragen auf als eine Anwendung, die Bewerbungen bewertet oder Arbeitsaufgaben verteilt. Das Gremium sollte deshalb den Arbeitsprozess vor und nach der Einführung vergleichen: Wer liefert die Eingaben, wer sieht das Ergebnis und wer entscheidet anschließend?
Dabei ist zwischen einer unterstützenden Empfehlung und einem faktisch verbindlichen Ergebnis zu unterscheiden. Auch wenn formal ein Mensch entscheidet, kann hoher Zeitdruck dazu führen, dass Vorschläge ungeprüft übernommen werden. Die Beratung sollte diese tatsächliche Arbeitsweise berücksichtigen. Eine allgemeine Erklärung, sämtliche Entscheidungen blieben menschlich, genügt als Schutzkonzept nicht, wenn die organisatorischen Voraussetzungen dafür fehlen.
Beschäftigte müssen wissen, wofür ein System geeignet ist und wann sein Ergebnis überprüft werden muss. Deshalb sind Schulung, verfügbare Prüfzeit und erreichbare Ansprechpartner Teil der betrieblichen Einführung. Eine Pflicht zur Ergebniskontrolle bleibt unklar, solange weder Prüfkriterien noch ein Verfahren für fehlerhafte Vorschläge feststehen.
Für die Verhandlung bieten sich konkrete Arbeitsbeispiele an. Was geschieht bei einer offensichtlich falschen Zuordnung? Dürfen Beschäftigte vom Vorschlag abweichen? Wie wird eine Korrektur dokumentiert? Das Gremium sollte vermeiden, dass Fehler des Systems ungeprüft einzelnen Beschäftigten zugerechnet werden. Gleichzeitig muss eine Regelung zwischen sachgerechter Nutzung, notwendigen Kontrollen und tatsächlichem Fehlverhalten unterscheiden.
Bei generativen Anwendungen ist zu klären, welche Informationen eingegeben werden dürfen. Personaldaten, vertrauliche Betriebsunterlagen und Daten von Kunden können unterschiedliche Schutzanforderungen auslösen. Ebenso wichtig ist, ob der Anbieter Eingaben speichert oder für weitere Zwecke nutzt. Verbindliche Aussagen dazu müssen sich auf die eingesetzte Produktvariante und deren Vertragsbedingungen beziehen.
Eine betriebliche Regelung kann zugelassene Anwendungen, verbotene Eingaben und Freigabeverfahren beschreiben. Sie sollte im Arbeitsalltag verständlich bleiben: Beschäftigte benötigen erreichbare Vorgaben und dürfen bei Zweifeln nicht allein auf lange technische Dokumentationen verwiesen werden. Änderungen der Anbieterbedingungen sollten einen festgelegten Prüfprozess auslösen.
KI ist kein einzelner Mitbestimmungstatbestand. Je nach Einsatz können technische Überwachung, Personalplanung, Arbeitsgestaltung oder Auswahlrichtlinien betroffen sein. Die Prüfung muss diese Fragen getrennt behandeln. Zusätzlich können die besonderen Regeln zur Hinzuziehung eines Sachverständigen bei KI in § 80 Absatz 3 BetrVG einschlägig sein; die konkrete Beauftragung bleibt rechtlich zu strukturieren.
Für einen sinnvollen Expertenauftrag sollte das Gremium offene Fragen benennen, etwa zur Nachvollziehbarkeit eines Bewertungsergebnisses oder zu personenbezogenen Auswertungen. Ein unbegrenzter Auftrag zur Prüfung „aller KI-Risiken“ ist schwer kalkulierbar. Die Einführung wird auf der Checklisten-Seite als Arbeitsablauf behandelt, während hier die Gestaltung der Beteiligung und der betrieblichen Schutzregeln im Vordergrund steht.
Es macht einen Unterschied, ob ein Ergebnis kritisch geprüft werden kann oder im Arbeitsablauf faktisch übernommen werden muss. Prüfzeit, Zuständigkeiten und Möglichkeiten zur Abweichung gehören deshalb in die Betrachtung.
Feststehen sollten Einsatzfall, Teilnehmerkreis, erlaubte Eingaben und die zu untersuchenden Fragen. Ebenso wichtig sind das Ende des Tests und der Umgang mit den dabei entstandenen Daten.
Besprechen Sie die konkrete Situation Ihres Gremiums mit Rechtsanwalt Dr. Drees. Nennen Sie das Thema und mögliche Fristen. Auftrag, Umfang und Kosten werden vor der Tätigkeit abgestimmt.
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