Rechtsanwalt Dr. Drees · Arbeitsrecht
Sie suchen anwaltliche Unterstützung für Ihr Betriebsratsgremium? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Drees zu Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen oder einem konkreten Konflikt mit dem Arbeitgeber. Schildern Sie das Anliegen Ihres Gremiums und nennen Sie laufende Fristen.

Telefon: 0228 18033466
E-Mail: kanzlei@dr-drees.com
Anschrift: Bahnhofstraße 52, 53123 Bonn
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Für Ihre Anfrage stehen die direkte telefonische Kontaktaufnahme und E-Mail zur Verfügung. Die Schaltfläche „E-Mail schreiben“ öffnet Ihr eigenes E-Mail-Programm. Es gibt auf dieser Website kein Kontaktformular und keinen Uploadbereich für Unterlagen.
Beschreiben Sie das Anliegen zunächst knapp. Relevant sind das Unternehmen beziehungsweise der Betrieb, die Art der geplanten Maßnahme und die Frage, bei der Ihr Gremium Unterstützung benötigt. Teilen Sie außerdem mit, ob bereits ein konkretes Arbeitgeberanschreiben, ein Entwurf oder eine gerichtliche Unterlage vorliegt.
Wenn eine Frist läuft, nennen Sie das genaue Datum und den Vorgang. Bei einer personellen Maßnahme ist beispielsweise wichtig, wann und auf welchem Weg die Unterrichtung eingegangen ist. Für eine umfassende Prüfung können zusätzliche Angaben notwendig sein; diese werden im weiteren Austausch abgestimmt.
Hilfreich sind regelmäßig der aktuelle Entwurf oder das Schreiben des Arbeitgebers, einschlägige bestehende Betriebsvereinbarungen und eine kurze Chronologie des bisherigen Austauschs. Bereits gefasste Beschlüsse können ebenfalls relevant sein. Achten Sie darauf, verschiedene Fassungen eindeutig zu benennen.
Senden Sie umfangreiche oder besonders vertrauliche Unterlagen erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt in der Regel eine kurze Beschreibung des Themas. So kann geklärt werden, welche Informationen tatsächlich benötigt werden.
Ob ein persönliches Gespräch in Bonn, ein Telefontermin oder eine Videoberatung sinnvoll ist, hängt vom Anliegen ab. Sprechen Sie bei Ihrer Anfrage an, wie viele Mitglieder teilnehmen sollen und welche Themen im Vordergrund stehen. Die Kanzlei stimmt mit Ihnen ab, wie der Termin vorbereitet werden kann.
Eine Anfrage ist noch keine Bestätigung der Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Auftrag, Umfang und Vergütung werden vor Beginn der beauftragten Tätigkeit geklärt. Für eine kostenfreie Erstberatung wird hier keine allgemeine Zusage gemacht.